Moorböden im Dienstgebiet unseres AELF
Klimaschutz durch Moorbodenschutz
© LfL
Im Dienstgebiet des AELF Rosenheim befinden insgesamt 20.319 Hektar Moorbodenfläche. Die Hälfte davon wird landwirtschaftlich genutzten. Dies entspricht einem Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtnutzfläche (67. 700 Hektar) von etwa 15%. Von den 10.258 Hektar landwirtschaftlicher Moorfläche werden aktuell 83 % der Böden als Dauergrünland und 17 % als Ackerland bewirtschaftet. Größere Moorflächen im Dienstgebiet befinden sich beispielsweise in Bad Feilnbach, Kolbermoor oder Bernau.
Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Sie dienen als Kohlenstoffspeicher und senken so CO2-Emissionen. Um dies dauerhaft zu ermöglichen, muss der Boden allerdings wassergesättigt sein, dadurch ist dieser nahezu sauerstofffrei und abgestorbenes Pflanzenmaterial kann nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden. Es entsteht Torf, der den Kohlenstoff aus den Pflanzenresten durchgehend bindet.
Um den Abbau von Torf zu verhindern, müssten die Wasserstände allerdings angehoben werden. Gefragt sind nun Lösungen. Wie kann der Wasserstand auf Moorböden angehoben werden und zugleich die Fläche nachhaltig wertschöpfend genutzt werden? Welche Nutzungsalternativen gibt es? Wäre das eine zukunftsweisende Option auf meinen Flächen? Wie wirken sich die Maßnahmen auf den Gesamtbetrieb aus?
Für wiedervernässte landwirtschaftliche Moorstandorte im Landkreis Rosenheim sind unterschiedliche Nutzungen denkbar:
- Feucht- und Nassgrünland
- Kurzumtriebsplantagen mit geeigneten Gehölzen
- Paludikulturen
Maßnahmen im Moorbauernprogramm
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur einzelflächenbezogenen Förderung - Staatsministerium
Schritte bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
3. Umsetzung
- Ist die Entscheidung der Flächeneigentümer bzw. Flächenbewirtschafter für ein Vorgehen gefallen, begleiten AELF und ALE bei der Umsetzung.
- Für die Nutzung als Nassgrünland oder Paludikultur im Rahmen von M 14 und M 16 sind technische Einrichtungen zur Wasserstandsregulierung erforderlich. Diese müssen in der Regel neu geschaffen werden. Die Einrichtung von Vorrichtungen zur Wasserstandregulierung und Wiedervernässung erfolgt in der Regel im Rahmen des Instrumentenkastens der Ländlichen Entwicklung.
- Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewirtschafter eine Maßnahme zur Flächenförderung (AUKM) beantragen. Unser AELF informiert und berät dazu.
Ansprechpartner
AELF Rosenheim
Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 3004-1233
Fax: +49 8031 3004-1599
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