Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe, die nach wie vor als bäuerliche Familienbetriebe geführt werden. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei rund 23 Hektar.
Über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 67.700 Hektar werden als Grünland genutzt. Auf den Ackerflächen wächst überwiegend Mais (52 Prozent) und Getreide (25 Prozent). Die Almwirtschaft spielt eine wichtige Rolle, um die Kulturlandschaft im Berggebiet zu erhalten und pflegen. Aufgrund des hohen Dauergrünlandanteiles dominiert im Landkreis die Milchviehhaltung. Im westlichen Teil des Landkreises finden sich Betriebe mit Putenmast und Landwirte mit spezialisierter Fresseraufzucht.
Meldungen
Meldepflichtiger Quarantäneschädling
Erster Japankäfer in Bayern gefunden
© PSD Hessen
Bereits seit Wochen ist die Gefahr der Verbreitung des Japankäfers immer näher gerückt, nachdem er in der Schweiz und Baden-Württemberg entdeckt worden war. Im Sommer 2024 ist der erste dieser meldepflichtigen Quarantäneschädlinge in Bayern gefunden worden - in einer Falle bei Lindau. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Funde zu melden.
Weitere Infos - Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY
GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)
Pressemitteilung - Staatsministerium
Der Gewässerschutz ist gesellschaftlich relevant. Gewässer sollten vor Einträgen geschützt werden. Grenzen landwirtschaftliche Flächen an, wird empfohlen, einen Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern ab Böschungsoberkante anzulegen und dort keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Mehr
Vorgestellt wurde 2023 der Bio-Betrieb Daveichtenhof von Familie Gebhardt in Krügling in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Mehr
Rosenheimer Landwirtinnen und Landwirte haben sich zu diesem Thema von Wildkräuter-Saatguterzeuger Georg Hans in Obertaufkirchen informieren lassen. Der zeigte Bestände an Wildkräutern und Gräsern, die er seit Jahren auf den Flächen rund um seinen Hof anbaut. Mehr
Grünlandflächen mit Hangneigung von mehr als 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent eines Feldstücks (FID) sind von der Pflicht der bodennahen Gülleausbringung ausgenommen. Betroffene Flächen kann jeder Landwirt einsehen im iBALIS. Wer nach Abzug der Flächen von seiner gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche auf unter 15 Hektar kommt, kann auf bodennahe Gülleausbringung im Gesamtbetrieb verzichten. Mehr
Die landwirtschaftlichen Maschinen sind gewachsen, der alte Obstgarten nicht. Wie man das zusammenbringen kann, erörterten Fachleute im Landkreis Rosenheim auf dem Weidebetrieb von Michael Schlaipfer in Teisenham, Gemeinde Bad Endorf. Mehr
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Meist in offenem Gelände anzutreffen, leben Kiebitze in der Regel am Rand von Seen, Flüssen oder Sumpfgebieten. Man findet sie aber auch auf Kulturland wie Äckern und Wiesen. Früher noch sehr häufig gesehen, bleiben seit einigen Jahren viele traditionelle Brutreviere verwaist. Mehr
Bayern ist das erste Bundesland, das eine Weideschutzgebietsuntersuchung und Einteilung nach "Schützbarkeit" vornimmt, deshalb wurden zunächst in einem Arbeitskreis Weideschutzkommission anhand von drei Modellgemeinden die Verfahrensabläufe erarbeitet. In einem Projektbericht wurden die Parameter für die Bewertung und das Vorgehen bei der Bewertung festgelegt. Mehr
Wandern in den Alpen ist beliebt. Doch ist bei Begegnungen mit dem Weidevieh Umsicht geboten. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten Wanderer Empfehlungen beachten und Verhaltensweisen der Rinder kennen. Mehr
Hinweise für Landwirte zu aktuellen baurechtlichen Fragen
Bauen im Außenbereich
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Paragraph 35 des Baugesetzbuches regelt die Bebauung in der freien Landschaft und auf Gemeindeflächen außerhalb eines Bebauungsgebiete. Im Landkreis Rosenheim befinden sich die meisten Hofstellen im Außenbereich. Nach Vorgabe der Bundesgesetzgebung soll der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung frei bleiben. Ausnahmen gibt es unter anderem für landwirtschaftliche Betriebe – unter strengen Auflagen. Man spricht von einem privilegierten Bauvorhaben. Mehr
Als Verursacher für den Verlust der Artenvielfalt wird häufig die Landwirtschaft genannt. Was die Landwirte für die Biodiversität leisten, wird meist nicht wahrgenommen. Am AELF Rosenheim entwickelten deshalb Bernhard Heindl und Johannes Überacker ein EDV-Programm, das den Beitrag der Landwirte für die Biodiversität quantifiziert. Mehr
Schwerpunkte