Unwetterschäden im Amtsbereich beschleunigten den Waldumbau
Zwei Jahre nach dem Sturm in Halfing – Weckruf zum Waldumbau
Bereichsleiter Marius Benner, WBV Geschäftsführer Alexander Graßl (Wasserburg) und Michael Heffner (Rosenheim) auf einer der Schadflächen im Juli 2021
Am 28. Juli 2021 verursachte ein Gewittersturm massive Schäden an den Waldbeständen in Halfing und den umliegenden Gemeinden. Rund 170 Hektar Wald waren damals betroffen. Auf etwa 100 Hektar davon sind flächig Bäume gebrochen oder mitsamt Wurzeltellern umgeworfen worden. Im Landkreis Rosenheim fiel mit ca. 80.000 Festmeter eine große Menge Schadholz an.
Heute, zwei Jahre nach dem Ereignis, ist das Gebiet eine Vorzeigefläche dafür, was gute Zusammenarbeit in der Waldbewirtschaftung, besonders im Krisenfall, bewirken kann. Dank des gemeinsamen Wirkens von Waldbesitzenden, den Waldbesitzervereinigungen sowie dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) Rosenheim, konnte das Sturmholz schnell, zielgerichtet und sicher aufgearbeitet werden. Für über 50.000 Festmeter des angefallenen Holzes gab es Zuwendungen des Freistaats Bayern in Form von Fördergeld für die zügige, insektizidfreie Aufarbeitung.
Neben der Aufarbeitung des Sturmwurfs wurde mit der forstfachlichen Beratung durch unseren Förster der Waldumbau auf den vorliegenden Kahlflächen vorangetrieben. Auf die Waldbesitzenden individuell zugeschnittene Wiederaufforstungskonzepte für klimastabile Mischwälder sind erarbeitet und entsprechende Pflanzpläne erstellt worden. Bis heute konnten so 52 Hektar beplant und bereits 38 Hektar wiederaufgeforstet werden. Hierbei unterstützte der Freistaat Bayern die Waldbesitzenden im Rahmen des Waldförderprogramms mit 580.000 € an Fördergeldern.
Im Zuge der herausragenden Arbeit aller Beteiligten lud das AELF Rosenheim am 03. August 2023 zu einem Begang einer erfolgreich wiederbewaldeten Fläche ein, um die hohe Bedeutung des Waldumbaus hin zu klimastabilen Wäldern vor Ort vorzuzeigen.
dass bereits vor der Aufarbeitung des Schadholzes eine entsprechende Meldung an das Landesamt für Steuern erfolgt, um die vorhandenen steuerlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.
Weitere Informationen zur Sturmholzaufarbeitung