Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe, die nach wie vor als bäuerliche Familienbetriebe geführt werden. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei rund 23 Hektar.
Über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 67.700 Hektar werden als Grünland genutzt. Auf den Ackerflächen wächst überwiegend Mais (52 Prozent) und Getreide (25 Prozent). Die Almwirtschaft spielt eine wichtige Rolle, um die Kulturlandschaft im Berggebiet zu erhalten und pflegen. Aufgrund des hohen Dauergrünlandanteiles dominiert im Landkreis die Milchviehhaltung. Im westlichen Teil des Landkreises finden sich Betriebe mit Putenmast und Landwirte mit spezialisierter Fresseraufzucht.
Meldungen
Aktion
Respektiere deine Grenzen
Aktion „Respektiere deine Grenzen“
Seit 2022 ist Bayern Mitglied der in Vorarlberg gestarteten Initiative "Respektiere deine Grenzen". Sie macht auf sensible Wildlebensräume von Tieren und Pflanzen aufmerksam. Die Hinweisschilder der Initiative für Ihre landwirtschaftlichen Flächen oder Reviere sind nun am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim vorrätig und können über die Wildlebensraumberatung bestellt werden. Mehr
Meldepflichtiger Quarantäneschädling
Erster Japankäfer in Bayern gefunden
© PSD Hessen
Bereits seit Wochen ist die Gefahr der Verbreitung des Japankäfers immer näher gerückt, nachdem er in der Schweiz und Baden-Württemberg entdeckt worden war. Im Sommer 2024 ist der erste dieser meldepflichtigen Quarantäneschädlinge in Bayern gefunden worden - in einer Falle bei Lindau. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Funde zu melden.
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)