Pflanzenbau
Meldungen
Freiflächenpflege im kommunalen Bereich
Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen
Im Laufe der Zeit siedeln sich auch auf gepflasterten oder befestigten Flächen verschiedene Pflanzen an. Das kann auf Gehwegen und Verkehrsflächen zu Problemen führen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, grundsätzlich verboten!
Weitere Informationen - Landesanstalt für Landwirtschaft
Die Artenvielfalt lässt sich durch "differenzierte" Grünlandnutzung steigern. Bad Feilnbacher Landwirtschaftsbetriebe zeigen, wie man heimische Wildkräuter und hochwertiges Rinderfutter miteinander verbinden kann. Mehr
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Beim aktiven Klimaschutz rücken Moorböden in den Fokus: Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim informiert und berät Interessierte zu den Möglichkeiten vor Ort sowie zu den Maßnahmenprogrammen. Mehr
Der Klimawandel bringt auch neue Herausforderungen für den gewässerschonenden Maisanbau. Dabei zeigt der Regensimulator, dass das Mulchsaatverfahren auf hängigen Flächen bei Mais ein wichtiger Baustein zum Erosionsschutz und somit für den Schutz der heimischen Gewässer ist. Mehr
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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie will bis spätestens 2027 für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen. Die Landwirtschaft ist dabei gefordert, ihren Nährstoffeintrag zu reduzieren. Zwei Betriebe im Landkreis stehen beispielhaft für einen nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgang mit Gewässern, Grundwasser, Boden und Klima. Mehr
Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen müssen amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen regelmäßig prüfen. Die folgende Seite gibt einen Überblick der Kontrollstellen und Termine. Mehr
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen oder sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, ausgebracht werden. Wer dies dennoch vorhat, braucht eine Genehmigung. Unser Amt nimmt die entsprechenden Anträge entgegen. Mehr
Schwerpunkte
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr
Im Süden des Landkreises Rosenheim befinden sich die Chiemgauer Voralpen und das Mangfallgebirge. Etwa ein Viertel der Landkreisfläche sind anerkanntes Berggebiet. Die Hangflächen können häufig nur beweidet oder von Hand bewirtschaftet werden. Unser Amt übernimmt in der Alm-/Alpwirtschaft wichtige Aufgaben. Mehr